Akute Krisen und Notfälle

Es gibt Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können, wenn Sie sich in einer akuten Notlage befinden oder von der akuten Notlage einer anderen Person Kenntnis haben. Solche Notlagen wären v.a. Selbstmordabsichten und die Gefährdung Dritter (etwa durch Drohungen oder Ankündigungen von Gewalttaten); aber beispielsweise auch Halluzinationen, Wahnvorstellungen oder akute Rückfallgefährdung nach Suchtmittelentzug.

Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen zu jeder Tages- oder Nachtzeit an einen der folgenden Kontakte: